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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Der Krug geht zum Brunnen bis er mit Superbenzin aufgefüllt wird ... | 29 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 739291 | ||
Datum | 20.09.2012 22:02 MSG-Nr: [ 739291 ] | 6706 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andy S. Wenn ich tanken will, so benötige ich eine Tankkarte und kann nicht einfach anrufen und die Fw ankündigen. Kommt drauf an.. Da gibts verschiedene Systeme. Das reicht von einfachen Aufschreiben des Kfz-Kennzeichens bis zu Tankkarten mit PIN... Dazwischen gibts wohl jede Schattierung... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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