Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Schutz von Grundrechten, war: DJV, die Zweite. | 25 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 739318 |
Datum | 21.09.2012 09:00 MSG-Nr: [ 739318 ] | 5827 x gelesen |
Hallo zusammen,
Geschrieben von Sebastian W.ihr werdet es nicht erleben, dass ich an einer Einsatzstelle als verantwortliche Führungskraft das Halten von Decken oder ähnlichen Sichtschutzbauwerken befehlen werde. Genausowenig wie ich es in Betracht ziehe, einen Fotografen des Platzes zu verweisen, weil mir seine Art der Berichterstattung nicht passt.
So kann man es sich einfach machen.
Geschrieben von Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArtikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Somit sehe ich es als meine Pflicht an, diese Grundrechte zu schützen. Das ist überhaupt das wichtigste grundrecht. Ich werde natürlich keinen Sichtschutz speziell wegen der Presse aufbauen lassen. Wir haben aber schon öfter einen solchen eingesetzt, um Verletzte und Tote vor den Schaulustigen zu schützen. Da ist dann meistens kein Pletz mehr für die Presse, ohne die Einsatzmassnahmen zu behindern.
Ich hatte den Konflikt mit der Presse noch nie. Aber wenn ich der Meinung bin, ein Pressseverteter behindert die Einsatzmassnahmen oder gefährdet sich selbst, werde ich denjenigen natürlich von der Einsatzstelle entfernen/ entfernen lassen.
Die Pressefreiheit steht nicht über allem.
Gruss Thorsten
Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.
'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)
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| 19.09.2012 13:34 |
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Jan 7S., Wallenhorst DJV, die Zweite.  | |