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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schutz von Grundrechten, war: DJV, die Zweite. | 25 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 739348 | ||
Datum | 21.09.2012 11:19 MSG-Nr: [ 739348 ] | 5811 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Geschrieben von Frank R. Das steht ja auch ausser Frage, aber das bloße Fotografieren ist kein Behindern der Einsatzmaßnahmen. Aber in eine günstige Position zu kommen, um z.B. ein Opfer zu fotografieren, könnte doch behindernd sein, oder gefährlich für den Fotografen. Und dann müsste ich eingreifen. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
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