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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Beamtenrecht: Versetzung, Kündigung, 'Degradierung' | 9 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8B., Köln + Bonn / NRW | 739553 | ||
Datum | 23.09.2012 15:56 MSG-Nr: [ 739553 ] | 5132 x gelesen | ||
Zum zweiten Punkt: Lieschen stellt einen Antrag auf Entlassung aus dem Dienst und ist raus, sobald sie die Entlassungsverfügung in den Händen hält. Das kann die entlassende Dienststelle bis zu max. 3 Monaten hinauszögern, wenn es die Erfüllung von Lieschens alten Dienstpflichten erfordert. So lange sie die Entlassungsverfügung noch nicht hat, hat sie ab Eingang beim Dienstherrn nochmal 14 Tage Zeit, es sich anders zu überlegen. Danach muss der Dienstherr dem Rückzieher zustimmen. | ||||
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