Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | VG Köln: Keine Herausgabe von Notruf-Aufnahme an Presse | 42 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 739801 |
Datum | 25.09.2012 21:39 MSG-Nr: [ 739801 ] | 13550 x gelesen |
Hallo zusammen,
Geschrieben von Magnus H.Das vollständige Schreiben ist, für alle die es interessiert, binnen 2 Sekunden zu finden,
Danke.
Somit wird eines klar. Entgegen der Behauptungen/ Andeutungen, wurde es den Feuerwehren nicht explizit verboten, Bilder an die Presse weiterzugeben. Es wird nur als "problematisch" angesehen. Es wird lediglich darauf hingeweisen, dass es verboten ist zu privaten Firmen in Konkurrenz zu treten um Gewinn zu erzielen. Wenn die blose Weitergabe von Bildern, oder die Weitergabe gegen eine Aufwandsentschädigung eindeutig rechtswiedrig wäre, würde es das Innenministerium wohl auch genau so schreiben!(?)
Ganz zu schweigen davon, dass die Veröffentlichung von Bildern auf homepages, die in den Diskussionen hier auch kritisiert wurde natürlich auch nicht rechtlich zu beanstanden ist.
Also bleibt der DJV schuldig, welche Feuerwehren auf welche Weise bewusst gegen (welche?) Verodnungen verstossen haben.
Solange ich hier nichts konkretes lesen kann, gehe ich davon aus, diese Behauptung ist unwahr.
Gruss Thorsten
Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.
'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)
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