Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Wasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr nach Bayerischem Wassergesetz | 4 Beiträge |
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 740546 |
Datum | 02.10.2012 13:43 MSG-Nr: [ 740546 ] | 1537 x gelesen |
Geschrieben von Jürgen O.- Bedienen sie sich dabei den örtlichen Feuerwehren, d.h. die gemeindliche(n) Feuerwehr(en) sind auch gleichzeitig Wasserwehr/Dammwehr/Murenabwehr ?
Hier ist die Feuerwehr für die Dammwehr zuständig. Den einzelnen Wehren sind im Voraus ihre Kontrollabschnitte zugeteilt, die dann gemäß Einsatzplan je nach Meldestufe überwacht werden. Aktuelle Pegelstände kommen direkt vom WWA.
Audiatur et altera pars.
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