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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr nach Bayerischem Wassergesetz4 Beiträge
AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern740546
Datum02.10.2012 13:43      MSG-Nr: [ 740546 ]1537 x gelesen

Geschrieben von Jürgen O.- Bedienen sie sich dabei den örtlichen Feuerwehren, d.h. die gemeindliche(n) Feuerwehr(en) sind auch gleichzeitig Wasserwehr/Dammwehr/Murenabwehr ?

Hier ist die Feuerwehr für die Dammwehr zuständig. Den einzelnen Wehren sind im Voraus ihre Kontrollabschnitte zugeteilt, die dann gemäß Einsatzplan je nach Meldestufe überwacht werden. Aktuelle Pegelstände kommen direkt vom WWA.

Audiatur et altera pars.

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 02.10.2012 12:10 Jürg7en 7O., Kaikenried
 02.10.2012 12:20 Matt7hia7s O7., Waldems
 02.10.2012 13:43 Adol7f H7., Rosenheim
 02.10.2012 15:50 Mark7us 7R., Höhenrain

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