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RubrikEinsatz zurück
ThemaICE rammt PKW37 Beiträge
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen741066
Datum07.10.2012 11:57      MSG-Nr: [ 741066 ]18100 x gelesen

Geschrieben von Uwe S.Mit dem überschaubaren Restrisiko kann ich leben.

Geschrieben von Stefan J.Woran machst du das fest?

Nur zur Erinnerung: Ich habe die Aussage bezogen auf selbstüberwachte Anlagen, bei denen das Überwachungssignal (welches üblicherweise signalisiert, dass der Bahnübergang geschlossen ist) dem Lokführer nur signalisiert, dass die Anlage funktionsbereit ist und dass der Bahnübergang bis zum Erreichen durch die Zugspitze (vermutlich) gesichert sein wird.

Ich habe die Aussage nach der Überlegung Risiko = Eintrittswarscheinlichkeit x zu erwartender Schaden getroffen.

Zu der Frage der Eintrittswarscheinlichkeit: Auch ohne die exakten Wartungsprotokolle der Anlagen speziell zu kennen gehe ich davon aus, dass Ausfälle sehr selten sind [1]. Zusätzlich kommt noch hinzu, dass für die Eintrittswarscheinlichkeit nur die Fälle zu betrachten wären, in denen der Ausfall in dem Moment passiert, in dem sich gerade ein Zug annähert. Somit ergibt sich für mich eine eher geringe Eintrittswarscheinlichkeit (ohne das nun genau in Zahlen angeben zu wollen / zu können).

Nun zu der Frage des zu erwartenden Schadens. Es kann sein, dass sich zum Zeitpunkt des Ereignisses "Zugspitze passiert nicht gesicherten Bahnübergang" gerade kein Verkehrsteilnehmer auf dem Bahnübergang befindet (bestmöglicher Fall). Es kann sein, dass sich ein oder zwei PKW dort befinden, oder es kann sein, dass sich gerade ein Tanklastzug und ein Reisebus genau auf dem Bahnübergang begegnen (vermutlich schlechtestmöglicher Fall). Ferner könnte es noch einen Unterschied machen, ob der Zug ein Güterzug oder ein Personenzug ist. Insgesamt gehe ich von einem mittleren zu erwartenden Schaden von vielleicht 4 getöteten Personen und 4 verletzten Personen aus. Unfälle dieser Größenordnung schaffen es nur dann in die Tagesschau, wenn in Berlin gerade Sommerpause ist. Damit werte ich den zu erwartenden Schaden als "mäßig".

So, was ergibt nun die Gleichung Risiko = Warscheinlichkeit x Schaden? Da die Eintrittswarscheinlichkeit gering ist und der Schaden auch eher mäßig wäre würde die Gleichung ein eher kleines Risiko ergeben. Nur so als Vergleichsgedanke: Die Gesellschaft akzeptiert im Straßenverkehr, dass ein Fahrzeugführer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 20km/h überschreitet, ohne ernsthafte Konsequenzen anzudrohen [2].

Geschrieben von Stefan J.Auf Nebenstrecken mit Vmax bis?

Die Unterscheidung nach Haupt- bzw. Nebenbahn macht recht wenig Sinn, da auch auf Nebenbahnen recht "zügig" gefahren werden darf. Die Unterscheidung nach Vmax der Strecke macht auch recht wenig Sinn, da oft genug selbst bei gut einsehbarer Strecke der Bremsweg deutlich über dem einsehbaren Streckenstück liegt. Wenn ich als ein zuständiger Sachbearbeiter bzw. Gesetzgeber über die Frage zu entscheiden hätte, dann würde ich - da ich den möglichen Schaden kaum beeinflussen kann - eine Vorgabe für die vom Hersteller zu garantierende höchstmögliche Ausfallwarscheinlichkeit machen.

[1]
Da ich nebenbei auch (etwas) Eisenbahnfreak bin lese ich regelmäßig auch Eisenbahn-Foren. Dort liest man halt extrem häufig von Verkehrsteilnehmern, die gesicherte Bahnübergänge befahren / begehen. Ausgefallene Bahnübergangsanlagen (mit Ausnahme des Falls Fahrzeug reißt Schranke ab/um) kommen da so gut wie nie vor.

[2]
Bis 20km/h über Vmax innerorts bringt noch keine fahrerlaubnisrelevanten Punkte in Flensburg.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

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