Richtig, auch bei Krediten gilt (soweit ich weiß in allen Ländern) das Gesamtdeckungsprinzip, d.h. der Kredit wird in der Höhe zwar möglicherweise genau zu einer bestimmten Investition passen, aber es ist nicht verbindlich, dass genau dieses Geld genau dafür genutzt wird. Die Kommune kann mit dem Geld aus "Bürgerkrediten" grundsätzlich also machen, was sie will.
Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)
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