Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Atemschutzgeräte und Heißausbildung | 39 Beiträge |
Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 743535 |
Datum | 31.10.2012 12:11 MSG-Nr: [ 743535 ] | 17276 x gelesen |
Infos: | 04.11.12 Anhang zum Forschungsbericht 161 04.11.12 Forschungsbericht 161
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Stadtbrandinspektor
Stadtbrandinspektor
Von falsch dokumentieren hat ja auch niemand gesprochen, ganz klar, die Verwendungsnachweise und regelmäßigen Prüfungen müssen erfasst sein.
Heißt aber, wenn ich als Gerätewart meinem SBI sage:"Du, das Gerät hat zwar die Prüfungen mit allen Sollwerten erfüllt, aber nach der Belastung bin ich mir da nicht sicher, ob auch tatsächlich alles in Ordnung ist. Wollen wir da nicht lieber ne Grundüberholung mache?"
Mir dann der SBI abersagen würde:"Mh, haben wir kein Geld im Haushalt, wenn die Prüfung erfüllt wurde, wird das Gerät eingesetzt."
Ich mir dann anschließend noch in der Gerätedatei in der Historie einen entsprechenden Vermerk mit Datum mache, bin ich mal gespannt, wer dann im Ernstfall in Eklärungsnot kommt, und wo sich ein Versicherer die Kohle zurückholt. Beim Grätewart, oder dem SBI.
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