News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | angemessene Reaktion auf piepende RWM -war: Zeitschrift Wirtschafts... | 64 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 745077 | ||
Datum | 16.11.2012 15:48 MSG-Nr: [ 745077 ] | 13365 x gelesen | ||
Geschrieben von Lars T. Man kann ja auch Blau-Silber vorschicken. Oder das Ordnungsamt, das in der gleichen Straße gerade "Tickets" schreibt.... Kann man sicher tun. Kann man aber auch letztlich lassen. Wenns mal wirklich brennt, fällt das trotz Anruf sicher VOR deren Eintreffen deutlich auf. Aber wie bereits beschrieben: Ein Piepsen ist noch lange kein Grund für Pol/OA tätig zu werden. Selbst im Nachtbereich dürfte oftmals der nach außen dringende Schall nicht ausreichen um eine Ruhestörung daraus zu machen. MkG Marc | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|