alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

gesunder Menschenverstand
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Landesfeuerwehrschule
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFreistellung des Mitglieds der FF bei Gleitzeitmodellen16 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen746338
Datum30.11.2012 11:43      MSG-Nr: [ 746338 ]4098 x gelesen

Geschrieben von Sebastian K.Das Teilthema "Arbeitszeit" lässt sich so schon ziemlich stark mit dem reinen GMV bearbeiten, bis das eigentlich gar kein Gesetz mehr nötig ist.

Das sehe ich auch so.
Noch dazu ist vielleicht sinniger mal ganz normal / locker mit seinem Vorgesetzten darüber zu reden, als gleich mit irgendwelchen Regularien etc. pp. zu winken.

Geschrieben von Sebastian K.Nicht zuletzt auch deswegen, weil eine 100%ige, detailgetreue Auslegung und Prüfung dieser Vorgabe des § 13 Abs. 3 Satz 2 LBKG beim Arbeitgeber und in der Verwaltung dann ganz flott einen Aufwand verursacht, der in den meisten Fällen zum dann je nach Sichtweise fließenden oder eingesparten Lohnausfall gar kein Verhältnis mehr hat.

Richtig. Daher wurden mir bisher Stunden einfach bis zu den normalen 8,5 (oder Freitags 6) Stunden gutgeschrieben, ohne den Lohnausfall geltend zu machen, selbst bei Besuchen an der LFS war das so, sofern es keine Woche(n) waren...

Geschrieben von Sebastian K.Wobei man dazu sagen muss, die meisten entsprechenden Gleitzeitarbeitsverhältnisse dürften derzeit (noch ?) dem ö.D. zuzurechnen sein, und da reduziert sich die "Problematik" ja rein auf die Arbeitszeit, da ein Lohnausfall hier nach § 13 Abs. 2 ausgeschlossen ist.

Vielleicht doch eher auf alle Arbeitsstellen, die nicht direkt in einer Produktion liegen?
Ich kenne es von meinen bisherigen AG eigentlich nicht anders.
Interessant wird das Ganze bei Personal mit Vertrauensarbeitszeit.... Was macht man da!? ;-)

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 29.11.2012 19:07 ., Reddeber
 29.11.2012 19:17 Alex7and7er 7E., Buttenwiesen
 29.11.2012 19:22 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
 29.11.2012 19:47 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 29.11.2012 20:19 ., Reddeber
 29.11.2012 21:09 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 29.11.2012 21:51 ., Reddeber
 29.11.2012 22:08 ., Haan / Rhld
 30.11.2012 11:43 Chri7sti7an 7F., Fürth
 29.11.2012 23:13 ., Mauchenheim
 30.11.2012 08:52 Feli7x V7., Bergisch Gladbach
 30.11.2012 11:29 Tim 7K., Berlin
 30.11.2012 13:14 Chri7sti7an 7F., Wernau
 30.11.2012 13:46 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 30.11.2012 18:42 Tim 7K., Berlin
 01.12.2012 16:40 ., Reddeber

3.914


Freistellung des Mitglieds der FF bei Gleitzeitmodellen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt