1. Arbeitgeber
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3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von Sebastian K.Das Teilthema "Arbeitszeit" lässt sich so schon ziemlich stark mit dem reinen GMV bearbeiten, bis das eigentlich gar kein Gesetz mehr nötig ist.
Das sehe ich auch so.
Noch dazu ist vielleicht sinniger mal ganz normal / locker mit seinem Vorgesetzten darüber zu reden, als gleich mit irgendwelchen Regularien etc. pp. zu winken.
Geschrieben von Sebastian K.Nicht zuletzt auch deswegen, weil eine 100%ige, detailgetreue Auslegung und Prüfung dieser Vorgabe des § 13 Abs. 3 Satz 2 LBKG beim Arbeitgeber und in der Verwaltung dann ganz flott einen Aufwand verursacht, der in den meisten Fällen zum dann je nach Sichtweise fließenden oder eingesparten Lohnausfall gar kein Verhältnis mehr hat.
Richtig. Daher wurden mir bisher Stunden einfach bis zu den normalen 8,5 (oder Freitags 6) Stunden gutgeschrieben, ohne den Lohnausfall geltend zu machen, selbst bei Besuchen an der LFS war das so, sofern es keine Woche(n) waren...
Geschrieben von Sebastian K.Wobei man dazu sagen muss, die meisten entsprechenden Gleitzeitarbeitsverhältnisse dürften derzeit (noch ?) dem ö.D. zuzurechnen sein, und da reduziert sich die "Problematik" ja rein auf die Arbeitszeit, da ein Lohnausfall hier nach § 13 Abs. 2 ausgeschlossen ist.
Vielleicht doch eher auf alle Arbeitsstellen, die nicht direkt in einer Produktion liegen?
Ich kenne es von meinen bisherigen AG eigentlich nicht anders.
Interessant wird das Ganze bei Personal mit Vertrauensarbeitszeit.... Was macht man da!? ;-)
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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