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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdienstausfall weiter berechnen | 24 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 746353 | ||
Datum | 30.11.2012 15:39 MSG-Nr: [ 746353 ] | 4057 x gelesen | ||
Hallo, "ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" ;-) . Für Thüringen würde ich da mal das "Thüringer Brand und Katastrophenschutzgesetz" zu Rate ziehen. In § 48 ist da ausgeführt unter welchen Umständen und von Wem für Einsätze Kostenersatz gefordert werden kann. In der Regel dürfte dies dann aufgrund einer Gebührenordnung geschehen (§ 48 Abs. 5). Gruß Gerhard | ||||
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