Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Voraussetzungen Führen von Einsatzfahrzeugen Gesundheits-Check | 16 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 746383 |
Datum | 01.12.2012 02:03 MSG-Nr: [ 746383 ] | 3672 x gelesen |
Geschrieben von Henning K. Die UVV-Fahrzeuge verlangt:
§ 35. (1) Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen,
1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. die körperlich und geistig geeignet sind,
3. die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben und von denen
4. zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Sie müssen vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt sein.
Das ist schonmal deutlich mehr als "muss im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein". Wenn man das "zum Besitz der Fahrerlaubnis erforderliche" zusammenzählt, bleibt soviel aber nun auch nicht mehr, oder?
Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)
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| 06.12.2011 18:01 |
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., Reddeber Voraussetzungen für das Führen von Einsatzfahrzeugen |
| 27.11.2012 11:32 |
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Flo 7G., Schondorf | |