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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdienstausfall weiter berechnen | 24 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 746488 | ||
Datum | 03.12.2012 12:57 MSG-Nr: [ 746488 ] | 3151 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas K. Ja das ist ja soweit auch klar, aber hat die Gemeinde das recht diese Kosten an den Verursacher weiter zu berechnen? Siehe meine Antwort. Wenn 1. Der Einsatz kostenpflichtig ist 2. Eine entsprechende Kostensatzung der Gemeinde besteht in der für Personal ein Kostensatz festgelegt ist (wird i.d.R. pauschaliert) 3. Ein "Zahler" dem man die Rechnung schicken kann dann ja. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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