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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Verdienstausfall weiter berechnen | 24 Beiträge | ||
| Autor | Jose8f L8., Bamberg / Deutschland | 746537 | ||
| Datum | 03.12.2012 22:27 MSG-Nr: [ 746537 ] | 2958 x gelesen | ||
Natürlich sollte man wissen, wie das mit den Kosten ist. Aber wissen muss es an der Einsatzstelle nur einer: der Einsatzleiter. Er ist der einzige, der Auskünfte erteilt, solange es keinen anderen gibt (Pressesprecher Fw/Kommune). Für den normalen Feuerwehrmann heisst es eh´ nur: "Meine Aufgabe ist die Brandbekämpfung. Über Kosten machen sich die zuständigen Leute Gedanken." (Wäre er, wenn er einem die Auskunft gäbe, dass der Einsatz nichts kostet, dafür haftbar? (zu Amtspflicht / falsche Auskünfte)) Die Amtspflicht beinhaltet natürlich auch, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Gemeinde eine Kostenerstattung prüfen kann. | ||||
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