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Thema | Werden die Feuerwehren missbraucht?>Artikel in der SZ | 70 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 747119 |
Datum | 09.12.2012 13:33 MSG-Nr: [ 747119 ] | 15358 x gelesen |
Mahlzeit,
Geschrieben von Harald S.Naja, dann muss man den Waldbesitzer erst mal auffordern seinen Sch... von der Straße zu räumen
Da wird die Sache nämlich so langsam spannend:
Wenn man die Blockierung der Straße als einen Zustand betrachtet, dessen Beseitigung Pflichtaufgabe der Feuerwehr ist, dann ist es relativ einfach: Die Feuerwehr darf und muss tätig werden, und kann (in NRW) keine Rechnung schreiben.
Wenn die Gemeinde also hinterher eine Rechnung schreibt, dann war es offensichtlich keine Pflichtaufgabe! (Für Bäume gibt es keine Gefährdungshaftung, und Vorsatz wird man nie nachweisen können)
Wenn es aber keine Pflichtaufgabe war, warum sollte die Feuerwehr dann ungefragt anderer Leute Holz kaputt machen dürfen? Mit "Zustand nach Feuerwehr" kann man das Holz wohl nur noch als Industrie- oder Brennholz verkaufen, während man nach fachgerechter Räumung vielleicht noch mit dem Verkauf als Wertholz einen wesentlich höheren Ertrag erzielt hätte.
Klar ist, der Besitzer muss dafür sorgen, dass die Behinderung/Gefahr beseitig wird. Gibt man ihm aber keine Gelegenheit dazu, könnte er bei ungeschicktem Vorgehen der Gemeinde irgendwann mal auf die Idee kommen den Spieß herumzudrehen und Schadenersatz zu fordern (anstatt die Rechnung zu bezahlen).
Gruß,
Henning
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