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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Werden die Feuerwehren missbraucht?>Artikel in der SZ | 70 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 747151 | ||
Datum | 09.12.2012 23:15 MSG-Nr: [ 747151 ] | 15156 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas B. Der Besitzer der Bäume stellt einen Zustandsstörer dar, und zwar dadurch das seine Bäume auf die Fahrbahn zu stürzen drohen. So in der Art. Das ist dann aber kein Feuerwehr- sondern allgemeines Ordnungsrecht. Vor allem muss die Kommune auch eine Verhältnismäigkeits-Abwägung machen: Ist die (etwas längere) Sperrung der Straße "schlimm genug", um einen Eingriff in die Eigentumsrechte des Besitzers zu rechtfertigen? In der Praxis ist es da ggf. einfacher zu sagen "oh-oh, schlimme Sache! Pflichtaufgabe der Feuerwehr! Schnell weg mit den Bäumen!". Nur darf man dann halt auch keine Rechnung schreiben... Gruß, Henning | ||||
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