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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Stellenangebot grade gelesen | 23 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 747204 | ||
Datum | 10.12.2012 20:15 MSG-Nr: [ 747204 ] | 8368 x gelesen | ||
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Die zulässige Höchstarbeitszeit darf nicht in erheblichem Maße überschritten werden, bei einem 24 h Dienst zusätzlich zum Hauptberuf kann man wohl kaum von einer geringfügigen Überschreitung ausgehen. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | ||||
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