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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zusammenarbeit Freiwillge Feuerwehr und Hauptamtliche Kräfte | 109 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 747978 | ||
Datum | 19.12.2012 09:57 MSG-Nr: [ 747978 ] | 41773 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel H. dann ist das nicht so einfach wie sich das Ehrenamt so vorstellt. Doch, ist es,es gibt entweder Gutstunden oder finanziellen Ausgleich,insbesonders wenn man so schlau ist ,die rechtlichen Grundlagen zu beachten und dienstfreies Personal für so was hinzuzieht. Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | ||||
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