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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | AED zum Eigenschutz in der FF ![]() | 19 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 748056 | ||
Datum | 19.12.2012 15:51 MSG-Nr: [ 748056 ] | 5348 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian M. In § 1 Abs. 2 MPBetreibV ist der Anwendungsbereich geregelt: Warum nicht? Wenden wir ihn als FF gewerblich an? Wollen wir damit einen Gewinn erzielen (wirtschaftlich)? Nein, sie dienen dem Eigenschutz(bedarf). Beschäftigen wir Arbeitnehmer? In der reinen FF wohl nicht. Ich sehe es so, das wir darauf nicht geschult/eingewiesen werden müssen (ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage). Was anderes ist es natürlich, wenn wir damit HvO, First Responder o.ä. geplant fahren. Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn wir einen AED an Bord haben und an einem Notfall vor der Sparkasse vorbeikommen. Soll ich dem armen Menschen sagen, du hast jetzt Pech gehabt, ich darf dir mit unserem AED nicht helfen? Aber wenn ich in die Sparkasse reinrenne und den dortigen AED von der Wand reisse, mit dem darf ich das? Denn der hängt da ja Öffentlich und jeder darf ihn nehmen. Gruss Heinrich
Geändert von Heinrich B. [19.12.12 15:52] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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