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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Geräteprüfung Mehrzweckzug | 12 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8B., Großalmerode / Hessen | 748597 | ||
Datum | 27.12.2012 10:30 MSG-Nr: [ 748597 ] | 6520 x gelesen | ||
Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Winden, Hub- und Zuggeräte hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Winden, Hub- und Zuggeräten beurteilen kann. kann der Gerätewart machen sofern er einen Lehrgang besitzt. GUV G-9102 besagt: Mehrzweckzug jährlich Sicht und Funktionsprüfung 3) BGV/GUV-V D8 DIN 14 800-5 3) Empfehlung: Zur Sicherstellung der Schutzfunktion und Funktionsfähigkeit durch eine unterwiesene Person zu prüfen. Wer sich nicht Sicher ist, sollte mal den Technischen Prüfdienst zu Rate ziehen, ist übriges Kostenlos. Bei uns ist der Mehrzweckzug kommplett zerlegbar: T35 W enn keine Abnutzungen and den Klauen zu sehen sind und alles GUT in Gefettet ist sollte mann mit diesen Zug keine Probelme bekommen. | ||||
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