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Brandmeldeanlage
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Feuerwehr
Brandmeldeanlage
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
Thema Kindergarten ohne 2. Fluchtweg   34 Beiträge
AutorThom8as 8W., Glauchau / Sachsen748926
Datum31.12.2012 00:24      MSG-Nr: [ 748926 ]20436 x gelesen
Infos:
  • 08.01.13 BaWü: Neue Broschüre "Brandschutz im Denkmal"

  • N'Abend,

    Geschrieben von Sebastian H.
    Wir haben einen Kindergarten in der unter anderem im 1. OG eine Kinder Grippe untergebracht ist. Aus Denkmalschutzgründen darf kein 2. Fluchtweg (z.B. in Form einer Außentreppe) errichtet werden. Jetzt soll eine Brandmeldeanlage installiert werden um die Rettungsfrist zu verringern. Und um somit das Problem des nicht vorhandenen 2. Fluchtwegs zu lösen/umgehen.

    so pauschal lässt sich ohne das Objekt zu kennen, keine adäquate Antwort geben.

    Jedoch anbei eineige Fragen / Aspekte, die mir gerade durch den Kopf schießen, die sich die Verantwortlichen beantworten bzw. die sie beachten sollten ...

    - Maßgabe ist die zutreffende Landesbauordnung (Augsburg = Bayern -> BayBO)

    - Grundanforderung in Punktto Brandschutz -> Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. (Art. 12 BayBO)

    - Kindertagesstätte = bauliche Anlage besonderer Art und Nutzung (Art. 2, Abs. 4 Pkt. 10 BayBO)

    - spezielle Nutzung Kindergrippe = Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren, d. h. absolute Abhängigkeit von den Betreuern (erst recht im möglichen Gefahrenfall)

    - Rettungswege gem. BayBO -> für NE mit Aufenthaltsräumen müssen mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein, bei nicht zu ebener Erde liegender Geschosse muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen, der zweite kann eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein (Art. 31, Abs. 1 & 2 BayBO)

    - Rettungswege bei Sonderbauten gem. BayBO -> der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr ist nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen (Art. 31, Abs. 3 BayBO)

    - Grundprinzip der Personenrettung im deutschen Bauordnungsrecht -> es gilt das Prinzip der "Selbstrettung", d. h. so lange der erste bauliche Flucht- und Rettungsweg (an dessen Schutz recht hohe Anforderungen geknüpft sind) zur Verfügung steht, rette man sich selbst, fällt dieser aus, steht ein weiterer, unabhängiger Rettungsweg zur Verfügung, über den man sich ebenso sicher in Sicherheit bringen kann ... (Gefahrensituation + Kleinkind + Steckleiter + sichere Rettung = !?!)

    - BMA = Brandfrüherkennung mit zeitgleicher Warnung der Nutzer und Alarmierung externer Rettungskräfte

    - Was passiert nach der Alarmierug durch die BMA? -> Grippengruppe muss aus dem OG in SIcherheit gebracht werden - wieviele der Kinder sind noch absolut vom Betreuer abhängig? Wie viele Kinder (die betroffene KiGri-Gruppe im OG) müssen durch wie viele Betreuer in Sicherheit gebracht werden?

    - Wie sieht das Gebäude aus? Ist der fehlende zweite Flucht- und Rettungsweg der "einzige" Makel aus Sicht den Brandschutzes? Wie sicher sind die Nutzer im OG in ihrem Raum, wenn der erste Flucht- und Rettungsweg versagt hat, während Sie auf die Feuerwehr am Fenster warten?

    - Bringt die BMA überhaupt den gewünschten Effekt der Sicherheit der Nutzer (vgl. Punkt "Rettung") oder wird damit nur versucht, die Fehler der vergangenen Jahre irgendwie zu kaschieren? Soll damit einfach nur was "gesundgebetet" werden - egal ob es Sinn macht oder nicht!?

    - Wurde die Nutzung "Kindergrippe" im OG überhaupt genehmigt? Wenn ja, wurden alle Genehmigungsauflagen (hier sollte sich jmd. schon mal über die Rettungswegsituation gedanken gemacht haben) umgesetzt?

    - Thematik Denkmalschutz <--> Brandschutz - hier prallen zwei Welten, die im Recht gleichwertig sind, aufeinander ... Sowohl der Brandschutz als auch der Denkmalschutz haben seine Berechtigung - die Belange müssen abgewägt und sinnvolle Kompromisse gefunden werden

    - Frage an den Denkmalschutz -> Was will er haben? Soll das Objekt genutzt werden, müssen die bauordnungsrechtlichen Schutzziele (insb. die Menschenrettung) gewährleistet werden. Hier müssen gerade im Bestand Kompromisse gefunden werden, da i. d. R. neben der Rettungswegproblematik auch häufig die Frage nach der Feuerwiderstandsdauer (Wände DEcken / Tragwerk / etc.) auftaucht. Stellt sich der Denkmalschutz quer und will nicht, ist die logische Konsequenz, dass bei Nichterfüllung der Schutzziele (insb. der Menschenrettung) eine Nutzung nicht möglich ist ...

    - Was sagt eigentlich die betroffene Feuerwehr dazu? Man geht ja Land auf Land ab i. d. R. davon aus, dass man zw. 1 - 3 Minuten pro Person über tragbare Leitern ansetzt, woraus sich ergibt, dass das Gros der Feuerwehren bei mehr als 10 zu rettenden Personen (die mitmachen, also der "Norm"-Deutsche) die Segel streicht. Wie stehen die Kameraden hier zu den 20 Kindern?

    - Rutschen sind - soweit mir bekannt - nur im speziellen Einzelfall möglich, wenn seitens der Unfallkassen keine bedenken bestehen, die Rutschen in den Alltag eingebunden und somit als Spielzeug bekannt sind. Problem hier ist aber sicherlich wieder das Alter der zu rettenden Kinder ...

    - Ich glaube, dass eine Rutsche genauso wenig ins Bild des Denkmalschutzes passt, wie eine Treppe ;)

    - Thematik "Sprungretter" -> Beim Erwachsenen, der in den Sprungretter der FW hüpft, werden Verletzungen in Kauf genommen ... ich stell mir das grad komisch vor -> Fentser auf - Sprungretter drunter - Kleinkind (kann vlei grad krabbeln) wiird durch Betreuer aus dem Fenster in den Sprungretter fallen gelassen - nee -> wird meiner Meinung nach mist ...


    Geschrieben von Sebastian H.
    Habt Ihr eine andere Idee?

    Alle Beteiligten (Bauherr bzw. Objekteigentümer / Genehmigungsbehörde / Denkmalschutzbehörde / etc.) an einen Tisch holen, Sachverstand (z. B. Brandschutzplaner & Brandschutzdienststelle) hinzuziehen, sachlich und objektiv die Sachlage aus Sicht jeden einzlnen Erläutern, mögliche Lösungen Aufzeigen und deren Vor- und Nachteile diskutieren.

    Am Ende steht eine der örtlichen Gegebenheiten entsprechende Lösung, mit der alle Leben können und bei der die Schutzziele gesichert sind. Wichtig ist, dass das Versagen / der Mangel nicht durch die Nutzer (hier: Kleinkinder - wobei das egal ist, ob es Kleinkinder, "Norm"-Deutsche, oder Renter / körperlich bzw. geistig Eingeschränkte Personen / etc. sind) und deren Gesundheit im Gefahrenfall ausgebadet werden muss. Und auch eine BMA ist kein "Allerheilmittel", wenn die weiteren Randbedingungen nicht passen.

    Man kann auch bei unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden bauliche Lösungen umsetzen, die dem Denkmalschutz gebührend berücksichtigen.

    mit kameradschaftlichem Gruß

    Thomas

    P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ...

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     30.12.2012 23:23 Seba7sti7an 7H., Augsburg
     31.12.2012 00:24 Thom7as 7W., Glauchau  
     31.12.2012 00:33 Thom7as 7W., Glauchau
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     02.01.2013 04:34 Hara7ld 7S., Köln
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     14.03.2013 15:29 Sieg7fri7ed 7R., Oberhausen
     14.03.2013 16:00 Andr7eas7 H.7, Allershausen - Altlandsberg
     15.03.2013 00:49 Sieg7fri7ed 7R., Oberhausen
     15.03.2013 10:55 Thom7as 7W., Glauchau  
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     31.12.2012 09:13 ., Dinslaken
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     31.12.2012 15:18 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     31.12.2012 16:16 ., Thierstein und Magdeburg
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