Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wehrleiterwahlen in RLP, unterschiedliche Wahlorgane | 25 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 749921 |
Datum | 09.01.2013 19:03 MSG-Nr: [ 749921 ] | 5495 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Feuerwehr-Verordnung
Geschrieben von Michael M.Folgerichtig wird der Wehrleiter direkt von den Feuerwehrangehörigen gewählt, zumal ja auch gar keine Wehrführer da wären, die den Wehrleiter wählen könnten. Auch in einer verbandsfreien Gemeinde ist die Feuerwehr regelmäßig in Einheiten unterteilt, die wiederum "geführt" werden (zumindest kenne ich keine, in der das anders ist). Das LBKG kennt doch (u.a.) dafür den Begriff des "Führer mit Aufgaben, die mit denen eines Wehrführers vergleichbar sind" (in der FwVO dann auch "Einheitsführer mit vergleichbaren Aufgaben eines Wehrführers"), und die wiederum wählen wiederum in Verbandsgemeinden noch genauso mit wie die Wehrführer.
Da wäre es doch logischer, das diese auch in den verbandsfreien Gemeinden als Wähler dazwischengeschaltet werden, oder die Verbandsgemeindewehrleiter auch von allen gewählt werden.
Geschrieben von Michael M.Der Wehrleiter in einer verbandsfreien Gemeinde hat somit die Funktion und Aufgaben des Wehrleiters und des Wehrführers. Oder gibt es tatsächlich verbandsfreie Gemeinden, in denen es eine Unterteilung der Feuerwehr in (örtliche) Einheiten nicht gibt (oder die so strukturiert sind, dass es eh nur eine Feuerwehreinheit gibt)?
Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)
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| 09.01.2013 18:03 |
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Seba7sti7an 7K., Grafschaft |
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Mich7ael7 M.7, Ludwigshafen |
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Seba7sti7an 7K., Grafschaft |
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Ralf7 R.7, Kirchen |
| 09.01.2013 19:36 |
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., Freudenburg | |