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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Frage zur 'Täglichen Ruhezeit' in der AZVOFeu NRW | 10 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 750368 | ||
Datum | 14.01.2013 18:27 MSG-Nr: [ 750368 ] | 9256 x gelesen | ||
Geschrieben von Ralf K. Unter § 3 Abs. (1) heißt es: Ja (es bezieht sich aber auf die geplante (!) Zeit - Einsätze dürfen da anfallen, problematisch wirds, wenn die Häufigkeit so hoch wird, dass man nicht mehr von echter Bereitschaftszeit reden kann)... Bin aber gespannt, wann der erste Held die unterbrechungsfreie bezahlte Pause von 11 h im 24 h Dienst in der 38,5 (oder 35 h) Woche einklagen will... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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