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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaFrage zur 'Täglichen Ruhezeit' in der AZVOFeu NRW10 Beiträge
AutorRalf8 K.8, Köln / NRW750370
Datum14.01.2013 18:42      MSG-Nr: [ 750370 ]9163 x gelesen

Geschrieben von Ulrich C.Ja (es bezieht sich aber auf die geplante (!) Zeit - Einsätze dürfen da anfallen, problematisch wirds, wenn die Häufigkeit so hoch wird, dass man nicht mehr von echter Bereitschaftszeit reden kann)...

Okay, mir gings um den §2 (1), wonach der wöchentliche Bereitschaftszeitanteil 19 Stunden beträgt. Bei zwei 24 Stunden Schichten mit dann 2 x 11 Stunden Ruhezeit beträgt der Anteil somit ja schon mindestens 22 Stunden - wobei pro Tag nach 6 Stunden Arbeit jeweils nochmal 30 Minuten Pause gewährt werden müssen.
Somit komme ich rechnerisch im 24 Stunden Dienst bei der 48 Stunden Woche auf 23 Stunden Bereitschafts- bzw. Ruhezeit und somit verbleibenden maximal 25 Stunden geplanter Arbeitszeit.

Im Umkehrschluß: "Nur" 19 Stunden Bereitschaftszeitanteil funktioniert nur außerhalb eines 24 Stunden Schichtsystems.

Ach ja: Hast Du da eine zitierfähige Quelle (Kommentar etc) zu?

Geschrieben von Ulrich C.Bin aber gespannt, wann der erste Held die unterbrechungsfreie bezahlte Pause von 11 h im 24 h Dienst in der 38,5 (oder 35 h) Woche einklagen will...
Ich wills nicht hoffen, kann nur böse enden. (Zumindest für die Freunde des 24 Stunden Dienstes)

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 14.01.2013 18:22 Ralf7 K.7, Köln
 14.01.2013 18:27 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.01.2013 18:42 Ralf7 K.7, Köln
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 09.02.2013 08:53 Jan 7O., Trennewurth
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