Geschrieben von Ulrich C.
Bin aber gespannt, wann der erste Held die unterbrechungsfreie bezahlte Pause von 11 h im 24 h Dienst in der 38,5 (oder 35 h) Woche einklagen will...
Gab es ähnlich schon. Kläger hat eine 48h-Woche im 24h-Dienst auf einer Leitstelle. Die Arbeitszeit beträgt 14,5 Stunden und 9,5 Stunden Bereitschaftszeit. Kläger wollte nur 11 h Arbeitszeit und 13 h Bereitschaftszeit, sowie 3,5 h bisher - in seinen Augen, zuviel geleistete Arbeit in 24 h zusätzlich vergütet haben.
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage im November oder Dezember 2012 (Urteil noch nicht veröffentlicht) abgewiesen. Die Festsetzung der Arbeits- und Bereitschaftszeit des Dienstherrn ist konform mit der AzVO Feu und der EU-Richtlinie. Laut Feststellung des Gerichts ist Bereitschafts- gleich Arbeitszeit und die Ruhezeit gem. EU-Richtlinie muss zwingend außerhalb der Arbeitszeit liegen.
Ich kann nur sagen: Weiter so und wir vernichten den 24h-Dienst selbst.
Gruß aus Köln
Peter
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