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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaFrage zur 'Täglichen Ruhezeit' in der AZVOFeu NRW10 Beiträge
AutorPete8r S8., Köln / NRW750395
Datum14.01.2013 20:39      MSG-Nr: [ 750395 ]8509 x gelesen

Geschrieben von Ralf K.
So was hatte ich befürchtet, dass mit den 11 Stunden eine Ruhezeit außerhalb des Dienstes gemeint sein könnte.
Das bedeutet also mit Einführung der 48 Stunden Woche ist 9,5 Stunden Bereitschaftszeitanteil pro Schicht ausreichend. Also zB. 6 Stunden Arbeitszeit, 0,5 Stunden Pause, 2,5 Stunden Arbeitszeit, 9 Stunden Pause, 6 Stunden Arbeitszeit.

So hat das Gericht entschieden :-(

Wobei zu Berücksichtigen wäre, dass die durchschnittliche Löschzug-Funktion wohl regelmäßig in der Ruhezeit ausrücken muss, im Gegensatz zum Lst-Disponenten.
Nein, da das Gericht festgestellt hat, dass es sich um Bereitschafts- und nicht Ruhezeit handelt.

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 14.01.2013 18:22 Ralf7 K.7, Köln
 14.01.2013 18:27 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.01.2013 18:42 Ralf7 K.7, Köln
 14.01.2013 19:04 Pete7r S7., Köln
 14.01.2013 20:06 Ralf7 K.7, Köln
 14.01.2013 20:39 Pete7r S7., Köln
 09.02.2013 08:53 Jan 7O., Trennewurth
 09.02.2013 19:20 Pete7r S7., Köln
 14.01.2013 20:41 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.01.2013 21:54 Pete7r S7., Köln

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