Geschrieben von Ralf K.
So was hatte ich befürchtet, dass mit den 11 Stunden eine Ruhezeit außerhalb des Dienstes gemeint sein könnte.
Das bedeutet also mit Einführung der 48 Stunden Woche ist 9,5 Stunden Bereitschaftszeitanteil pro Schicht ausreichend. Also zB. 6 Stunden Arbeitszeit, 0,5 Stunden Pause, 2,5 Stunden Arbeitszeit, 9 Stunden Pause, 6 Stunden Arbeitszeit.
So hat das Gericht entschieden :-(
Wobei zu Berücksichtigen wäre, dass die durchschnittliche Löschzug-Funktion wohl regelmäßig in der Ruhezeit ausrücken muss, im Gegensatz zum Lst-Disponenten.
Nein, da das Gericht festgestellt hat, dass es sich um Bereitschafts- und nicht Ruhezeit handelt.
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