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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Wieviel Freiheit gestattet Ihr bei der PSA?? | 83 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 750653 | ||
Datum | 16.01.2013 13:34 MSG-Nr: [ 750653 ] | 20615 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas M. Die Beschaffenheit der PSA ist fest in Paragrafen und Vorschriften verankert, hier gibt es keinen Ermessensspielraum. Doch gibts schon... Schau dir die verschiedenen Hersteller an, die verschiedenen Varianten, da hast du im Normalfall mehr als genügend Spielraum, rein von den groben rechtlichen Grundlagen. Klar gibt es KOmmunen, die dann noch ein entsprechendes Bekleidungskonzept festgeschrieben haben, dann reduziert sich der Spielraum definitiv. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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