Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Wieviel Freiheit gestattet Ihr bei der PSA?? | 83 Beiträge |
Autor | Cars8ten8 L.8, Mainz / Rheinland-Pfalz | 750685 |
Datum | 16.01.2013 16:53 MSG-Nr: [ 750685 ] | 20238 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Innenangriff
Geschrieben von Dirk G.Der gute Grundschutz an PSA muss zwingend durch die Kommune gestellt werden
Da geb ich dir auch vollkommen recht, ohne Frage.
Wenn es aber seitens der Kommune für ausreichend erachtet wird, dem PA Träger nur eine Haube als Flammschutz zur Verfügung zu stellen sollte es doch keinem verwehrt sein, sich auf eigene Kosten ein Hollandtuch zu beschaffen, weil es der eigenen Sicherheit dient.
Wenn die Kommune es für ausreichend erachtet, dass PA-Träger eine Handlampe mit in den IA nehmen, sollte es doch keinem verwehrt sein, eine Helmlampe anzuschaffen.
Das kann man jetzt auf das kleine Beil am Gurt (zusätzlich zum Brechwerkzeug), auf Rettungsmesser etc. ausweiten...
Das Grundhandwerkszeug ist ja auch bei allen gleich, nur auf eigene Kosten zustätzlich was zu beschaffen ist doch in Ordnung.
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