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RubrikEinsatz zurück
ThemaTrier: Wenn die Feuerwehr später kommt; war: FW Trier kommt bei 25.0007 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8N., Neureut / Baden-Württemberg750973
Datum19.01.2013 09:46      MSG-Nr: [ 750973 ]2862 x gelesen

Zu:
Geschrieben von Thomas K.1. Es ist zutreffend, dass Bürgerinnen und Bürger keine Schadenersatzpflicht (= Rechte Dritter) aus der Verpflichtung ableiten können

Ich kenne nur die Situation in Baden-Württemberg und hier steht ganz klar im Feuerwehrgesetz:

Geschrieben von Feuerwehrgesetz
(FwG)
in der Fassung vom 2. März 2010§ 2
Aufgaben der Feuerwehr...(3) Rechtsansprüche einzelner Personen werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht begründet.


Vielleicht ist in RP sowas ebenfalls vorhanden?

Da ich weder Leitender Branddirektor noch Kommandant bin ist alles was ich hier schreibe meine private Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

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 27.09.2012 15:53 Thom7as 7K., Hermeskeil FW Trier kommt bei 25.000 Einw. zu spät (länger als 10 Minuten)
 19.01.2013 00:17 Thom7as 7K., Hermeskeil
 19.01.2013 09:46 Seba7sti7an 7N., Neureut
 19.01.2013 17:11 Thom7as 7K., Hermeskeil
 19.01.2013 18:36 Seba7sti7an 7N., Neureut
 26.06.2014 17:37 Thom7as 7M., Burgen (Mosel)
 26.06.2014 21:57 Volk7er 7C., Trier
 19.01.2013 13:20 Cars7ten7 L.7, Mainz

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