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Thema | Trier: Wenn die Feuerwehr später kommt; war: FW Trier kommt bei 25.000 | 7 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8N., Neureut / Baden-Württemberg | 750973 | ||
Datum | 19.01.2013 09:46 MSG-Nr: [ 750973 ] | 2862 x gelesen | ||
Zu: Geschrieben von Thomas K. 1. Es ist zutreffend, dass Bürgerinnen und Bürger keine Schadenersatzpflicht (= Rechte Dritter) aus der Verpflichtung ableiten können Ich kenne nur die Situation in Baden-Württemberg und hier steht ganz klar im Feuerwehrgesetz: Geschrieben von Feuerwehrgesetz (FwG) in der Fassung vom 2. März 2010 § 2 Vielleicht ist in RP sowas ebenfalls vorhanden? Da ich weder Leitender Branddirektor noch Kommandant bin ist alles was ich hier schreibe meine private Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! | ||||
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