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Grundgesetz
RubrikSonstiges zurück
ThemaSchweigepflicht13 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY751181
Datum20.01.2013 17:44      MSG-Nr: [ 751181 ]3543 x gelesen

Servus,

Geschrieben von Peter B.Manchmal ist der Abstand zwischen Feuer- und Bundeswehr ja gar nicht so groß.

aber trotzdem ist ein großer Unterschied zwischen Soldaten und FF(SB). Für den Soldaten gelten bestimmte Grundrechte des GG nur bedingt, die Aufgabe der Soldaten ist auch eine grundsätzlich andere und auch werden die Soldaten für ihre Tätigkeit entlohnt, während der FM(SB) dafür höchstens eine feuchten Händedruck bekommt.
Außerdem, wer soll den FM(SB) vor ein Disziplinargericht zerren? Gibt´s das überhaupt außerhalb des Beamtenrechts? Also hat diese Petition, zumindest für mich, nichts mit der Feuerwehr zu tun.
Aber natürlich darf jeder mitzeichnen was er will, siehe Art. 1 des GG.;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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 20.01.2013 17:25 Pete7r B7., Weißenthurm
 20.01.2013 17:44 Anto7n K7., Mühlhausen
 20.01.2013 17:56 Hube7rt 7K., Erkelenz
 20.01.2013 18:04 Anto7n K7., Mühlhausen
 20.01.2013 19:41 ., Dortmund
 21.01.2013 16:38 Cars7ten7 L.7, Mainz
 21.01.2013 16:46 ., Dortmund
 21.01.2013 07:49 Matt7hia7s O7., Waldems
 21.01.2013 16:44 ., Dortmund
 21.01.2013 17:55 Cars7ten7 L.7, Mainz
 21.01.2013 18:07 ., Dortmund
 21.01.2013 19:58 Cars7ten7 L.7, Mainz
 21.01.2013 20:22 ., Dortmund

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