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Thema | Schweigepflicht | 13 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 751181 | ||
Datum | 20.01.2013 17:44 MSG-Nr: [ 751181 ] | 3543 x gelesen | ||
Servus, Geschrieben von Peter B. Manchmal ist der Abstand zwischen Feuer- und Bundeswehr ja gar nicht so groß. aber trotzdem ist ein großer Unterschied zwischen Soldaten und FF(SB). Für den Soldaten gelten bestimmte Grundrechte des GG nur bedingt, die Aufgabe der Soldaten ist auch eine grundsätzlich andere und auch werden die Soldaten für ihre Tätigkeit entlohnt, während der FM(SB) dafür höchstens eine feuchten Händedruck bekommt. Außerdem, wer soll den FM(SB) vor ein Disziplinargericht zerren? Gibt´s das überhaupt außerhalb des Beamtenrechts? Also hat diese Petition, zumindest für mich, nichts mit der Feuerwehr zu tun. Aber natürlich darf jeder mitzeichnen was er will, siehe Art. 1 des GG.;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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