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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Darf ein Atemschutzgerätewart arbeit an Laien delegieren | 19 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8A., Hamburg / Hamburg | 751196 | ||
Datum | 20.01.2013 20:02 MSG-Nr: [ 751196 ] | 4184 x gelesen | ||
Nein, darf er nicht. Die Unterweisung und somit die Qualifizierung muss an einer Landesfeuerwehrschule, bei einem Hersteller oder einer Hauptstelle für Grubenrettungswesen erfolgen. Der AGT darf nur kleinere Arbeiten durchführen, bspw. Kurzprüfung vor dem Einsatz und bei der Reinigung der Geräte unterstützen. | ||||
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