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RubrikSonstiges zurück
ThemaSchweigepflicht13 Beiträge
AutorCars8ten8 L.8, Mainz / Rheinland-Pfalz751251
Datum21.01.2013 16:38      MSG-Nr: [ 751251 ]2294 x gelesen

Geschrieben von Manuel S.Ich finde es daher durchaus legitim darüber nachzudenken, ob man den Kreis der Personen die "das Zeugnis" verweigern dürfen erweitern sollte.

Nur kurze Frage, kann sein dass ich da auch was falsch verstanden habe:

Ist die Intention der Petition nicht eine andere als die von dir oben aufgeführten §§?

Da es beim Thema hier um Disziplinarrecht geht, muss ja in irgendeiner Hinsicht ein Fehlverhalten vorliegen, welches aufgeklärt werden soll. Hierzu kann dann eine Vertrauensperson herangezogen werden, sofern dieser verfahrensrelevante Dinge anvertraut worden sind. Dem Soldaten war dies jedoch nicht bewusst, sodass er sich nicht darüber im Klaren war, dass seine Äußerungen gegenüber der VP gegen ihn verwendet werden können und er sie dann nicht hätte machen müssen/ sollen.

In den Strafrechtsparagraphen geht es jedoch nicht um ein Fehlverhalten des FM, welches bestraft werden soll, sondern um Informationen, die er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit erlangt hat.
Der FM selber ist nicht Gegenstand der Ermittlungen (anders als der Soldat). Es kann in einigen Fällen durchaus sinnvoll sein, wenn ein FM vor Gericht aussagen muss, wenn es um die Aufklärung von Straftaten geht und der FM verfahrensrelevante Informationen erlangt hat (z.B. bei Brandstiftung).

Der Soldat ist hier im Vertrauen, liefert sich aber quasi selbst ans Messer aus Unwissenheit.

Gruß Carsten

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 20.01.2013 17:25 Pete7r B7., Weißenthurm
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