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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
RubrikSonstiges zurück
ThemaSchweigepflicht13 Beiträge
AutorCars8ten8 L.8, Mainz / Rheinland-Pfalz751266
Datum21.01.2013 17:55      MSG-Nr: [ 751266 ]2180 x gelesen

Geschrieben von Manuel S.Hier steht dem Rettungsassistenten kein Zeugnisverweigerungsrecht zu!

Das ist doch aber gut. Wenn dir einer in die Karre fährt weil er unter BTM-Einfluss stand willst du das doch auch gerne geklärt und deinen Schaden ersetzt haben. Hier hat sich der "Patient" strafbar gemacht und Schaden verursacht. Er ist dann nicht nur Patient, sondern auch Täter, und ein Unbeteiligter ist Opfer mit Schaden. Gerade hier finde ich, dass ein Gericht den RA zur Klärung der Schuldfrage und der Schadensregulierung durchaus von der Schweigepflicht befreien können muss.

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 20.01.2013 17:25 Pete7r B7., Weißenthurm
 20.01.2013 17:44 Anto7n K7., Mühlhausen
 20.01.2013 17:56 Hube7rt 7K., Erkelenz
 20.01.2013 18:04 Anto7n K7., Mühlhausen
 20.01.2013 19:41 ., Dortmund
 21.01.2013 16:38 Cars7ten7 L.7, Mainz
 21.01.2013 16:46 ., Dortmund
 21.01.2013 07:49 Matt7hia7s O7., Waldems
 21.01.2013 16:44 ., Dortmund
 21.01.2013 17:55 Cars7ten7 L.7, Mainz
 21.01.2013 18:07 ., Dortmund
 21.01.2013 19:58 Cars7ten7 L.7, Mainz
 21.01.2013 20:22 ., Dortmund

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