News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bewegungsfahrten alleine? | 34 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8G., Linz / Oberösterreich | 752188 | ||
Datum | 29.01.2013 22:52 MSG-Nr: [ 752188 ] | 14540 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton K. Wenn du aber rangierst oder rückwärts fährst, dann brauchst du einen Einweiser. Wo du den her bekommst, ist dein Problem. Steht genau wo? Die StVO sagt darüber folgendes aus: § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren (5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Also ist ein Einweiser nicht zwingend erforderlich, solange der Fahrer eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen kann. Gruß Martin Besuchen Sie die Freiwillige Feuerwehr Ebelsberg im Internet: www.feuerwehr-ebelsberg.org | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|