News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bewegungsfahrten alleine? | 34 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8G., Linz / Oberösterreich | 752193 | ||
Datum | 29.01.2013 23:06 MSG-Nr: [ 752193 ] | 13858 x gelesen | ||
Geschrieben von Lars T. Das Erforderlichenfalls ist aber bei den von Anton erwähnten (Groß-)Fahrzeugen angesagt. Durch Aufbau und dem damit verbundenen vergrößerten toten Winkel ist ein Einweiser erforderlich, will man die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Kinder...) ausschließen. Außerdem gilt beim Rückwärtsfahren eine besondere Sorgfaltspflicht (das ich z.B. schon mit der Polizei durch, nachdem mir jemand beim Ausparken (sie wollte rückwärts ausparken) ins Firmenfahrzeug gefahren ist). Meiner Meinung nach heißt "erforderlichenfalls" nicht "zwingend". Man müßte sich sonst nämlich bei jedem Abbiegevorgang einweisen lassen. §9 (5) unterscheidet nämlich nicht zwischen Rückwärtsfahren und Abbiegen und auch nicht zwischen PKW und LKW. Besuchen Sie die Freiwillige Feuerwehr Ebelsberg im Internet: www.feuerwehr-ebelsberg.org | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|