Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Bewegungsfahrten alleine? | 34 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 752205 |
Datum | 30.01.2013 07:37 MSG-Nr: [ 752205 ] | 13169 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Martin G.Mir geht es darum: Mach ich eine Bewegungsfahrt alleine und ohne mein Verschulden fährt mir einer rein oder ich setze die Karre aus irgendeinem Grund in Graben, kann dann die Versicherung oder die Feuerwehrunfallkasse sagen, sie sind alleine gefahren, somit besteht kein Versicherungsschutz mehr, dein Pech?
ganz klar: nein.
Was aber auf jeden Fall zählt, sind dienstliche Anordnungen der örtlichen Vorgesetzten. Wenn es die gibt, sind sie einzuhalten, auch wenn sie nur mäßig gut begründet sind. Ob es die gibt, kann hier vermutlich niemand beantworten.
Gruß,
Henning
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