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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bewegungsfahrten alleine? | 34 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 752213 | ||
Datum | 30.01.2013 08:35 MSG-Nr: [ 752213 ] | 13010 x gelesen | ||
Servus, ich kann mich da an ein Urteil eines hohen deutschen Gerichtes erinnern, das einen LKW-Fahrer zu einer Strafe verurteilte. Grund war die Tatsache, dass der Mann rückwärts auf einer Straße fuhr und keine Person ihn einwies. Daraus folgte ein Unfall mit Todesfolge. Ob ich den Typen dann Einweiser oder Sicherungsposten nenne, macht erst mal nichts aus. Wichtig ist, dass er da ist. Und irgendwie hat das schon was mit dem Führerschein zu tun. Ich habe ja alle Führerscheinklassen mindestens 2-mal gemacht. Bei der Klasse 3 wurde nie über einen Einweiser/ Sicherungsposten gesprochen, beim 2er war er neben der Kenntnis der Druckluftbremse das Wichtigste. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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