Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Bewegungsfahrten alleine? | 34 Beiträge |
Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 752239 |
Datum | 30.01.2013 09:41 MSG-Nr: [ 752239 ] | 12756 x gelesen |
Hallo zusammen!
Geschrieben von Anton K.Aber muss (sollte) man als Einweiser nicht 18 Jahre unbd / oder im Besitz eines Führerscheins sein?
Ich weiß gerade nicht mehr, wer mir das gesagt hat, aber ich hab es auf jeden Fall als vertrauenswürtige information in meinem Hinr abgelegt:
Der Einweiser braucht nicht nur einen Führerschein, sondern den Führerschein, der für das Fahrzeug passt, dessen Fahrer er einweist.
Fürs Rückwärtsfahren alleine ist ein Sicherungsposten ausreichend, der entweder dafür sorgt, dass z. B. keine Personen hinter das rückwärtsfahrende fahrzeug laufen oder den Fahrer entsprechend warnt, so dass dieser anhalten kann.
Noch was zum Thema Rückfahrkamera: Ist die wirklich ausreichend?
Eine bekannte von mir, die Tochter eines Heizölhändlers ist und deshlab auch ab und zu Tankwagen fährt, hat mir vor Jahren mal gesagt, dass die Kamera nur eine Rangierhilfe sei, aber den Sicherungsposten nicht ersetze.
Gruß Patrick
Das war meine Meinung
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