Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Bewegungsfahrten alleine? | 34 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 752242 |
Datum | 30.01.2013 09:48 MSG-Nr: [ 752242 ] | 12609 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Hallo,
Geschrieben von Patrick W.Der Einweiser braucht nicht nur einen Führerschein, sondern den Führerschein, der für das Fahrzeug passt, dessen Fahrer er einweist.
Das kann bestenfalls in einer internen Dienstanweisung geregelt sein.
Geschrieben von Patrick W.Noch was zum Thema Rückfahrkamera: Ist die wirklich ausreichend?
Eine bekannte von mir, die Tochter eines Heizölhändlers ist und deshlab auch ab und zu Tankwagen fährt, hat mir vor Jahren mal gesagt, dass die Kamera nur eine Rangierhilfe sei, aber den Sicherungsposten nicht ersetze.
Wie ich schon geschrieben hatte: Wenn was passiert, ist sowieso der Fahrer (mit-)schuldig. Egal ob mit oder ohne Sicherungsposten bzw. mit oder ohne Kamera. Lt. StVO muss er lediglich sicherstellen, dass er alle Bereiche um das Fahrzeug einsieht, das kann auch mit einer Kamera erfolgen. Passiert trotzdem was, wird man im Zweifelsfall die Haftung aus der allgemeinen Betriebsgefahr des Fahrzeuges heranziehen.
Gruß,
Michael
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