Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Bewegungsfahrten alleine? | 34 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 752248 |
Datum | 30.01.2013 10:22 MSG-Nr: [ 752248 ] | 12664 x gelesen |
Hallo,
geschrieben von Martin G.:
Ist es einem Gerätewart oder maschinisten untersagt aus irgendeinem Grund untersagt alleine eine bewegungsfahrt zu machen? Gibt es da von der Feuerwehr unfallkasse oder vom Gesetzgeber Vorschriften?
Ganz klare und eindeutige Antwort: Nein.
Ansonsten: Ziemlich typische Diskussion bzw. Diskussionsverlauf mal wieder... (und nein, ich möchte an sich nicht in das Lamentieren über die Qualität des Forums einstimmen - ich finds ok; ist nur so). Finde es aber total gut und mutig, wie "das Forum" hier - ganz grundsätzlich natürlich und ganz zu recht - tausende, ach: zehntausende und mehr (!), neue (gering- und hochqualifizierte) Arbeisplätze schafft: Wie sind die meisten Fernverkehrs-LKW besetzt, wie die LKW im Nah- und Lieferverkehr? In der Realität! Da werden wir ja aber dann demnächst - bzw. ab sofort, denn vorgeschrieben ist das in der Tat ja schon immer - immer zwei Nasen im Führerhaus sehen. Einen der fährt, und einen Sicherungsposten (gering qualifizert) oder Einweiser (ebenfalls Berufskraftfahrer, hochqualifiziert). Bin mal gespannt, ab wann Rewe, Aldi usw. zu zweit ausrücken.
Gruß
Daniel
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