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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bewegungsfahrten alleine? | 34 Beiträge | ||
Autor | Bori8s-A8ndr8eas8 T.8, Lk Osnabrück - Bad Essen / Niedersachsen | 752321 | ||
Datum | 30.01.2013 21:54 MSG-Nr: [ 752321 ] | 12173 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton K. Und irgendwie hat das schon was mit dem Führerschein zu tun. Ich habe ja alle Führerscheinklassen mindestens 2-mal gemacht. Bei der Klasse 3 wurde nie über einen Einweiser/ Sicherungsposten gesprochen Und es wurde auch nicht über ein Handyverbot gesprochen, trotzdem weißt du es jetzt! :) DOCH es wurde schon darüber gesprochen! Bis 1999 war sogar eine Fragebogenfrage expliziet dazu zu beantworten, die nun etwas verändert es immernoch gibt. Und das im ALLGEMEINEN (nicht klassenspezifischen) Teil. Es kann auch sein,dass es (bei dir)im Unterricht nicht angesprochen wurde, da der Fahrschüler laut FahrschAusbO §3(1) und §4(1) sich auch Wissen selbst aneignen muß! (Wie bei der Feuerwehr auch) Ich denke,dass die oben zitierten Aussagen gerade nicht so wirklich im Ausgangsthread als entscheidend anzusehen sind. Denn in erster Linie ob ein Beifahrer dabei sein muß bei irgendwelchen "Nichteinsatzfahrten" hängt nicht von dem Fahrzeug oder Führerschein ab, sondern in erster Linie von der Dienstanweisung des Vorgesetzten. Die StVO greift immer,egal ob mit oder ohne Beifahrer. Und da gibt es vorallem den §1 MfG Boris Temme | ||||
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