Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dienstgrade/ Qualifikationen | 56 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 752334 |
Datum | 30.01.2013 23:15 MSG-Nr: [ 752334 ] | 24135 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Feuerwehr-Verordnung
Berufsfeuerwehr
Feuerwehr-Verordnung
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Carsten L.Grundsätzlich sind es ja die gleichen Dienstgrade und Funktionen. Nö, wenn wir in RLP bleiben.
Die Dienstgrade der FF richten sich nach Anlage 3 zu § 4 Abs. 4 der FwVO "nach der Funktion, die die Feuerwehrangehörigen in der Feuerwehr wahrnehmen."
Die Dienstgrade der BF beziehen sich auf die zugeordneten Amtsbezeichnungen, kommen also letztlich aus dem Beamtenrecht.
Das sind zwei Paar Schuhe, da völlig andere Grundlagen.
Dementsprechend gibt es im Rundschreiben "Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehr" des Mysteriums des Innern und für Sport vom 6. März 2009 dafür auch getrennte Anlagen:
1. Die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, hauptamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, die nicht Beamtinnen/Beamte sind und der Kreisfeuerwehrinspekteurinnen und Kreisfeuerwehrinspekteure sowie der Stadtfeuerwehrinspekteurinnen und Stadtfeuerwehrinspekteure und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter richten sich nach Anlage 1.
2. Die den jeweiligen Amtsbezeichnungen zugeordneten Abzeichen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes richten sich nach Anlage 2.
Das die Dienstgradabzeichen der einen Anlage tlw. genau wie die der anderen aussehen, ist halt so. Einen echten Grund, Dienstgrade aus dem BF-Amt auf eine FF-Uniform zu basteln, die es im FF-Bereich gar nicht gibt (wie im Thema schon genannt z.B. der BOI), sehe ich jetzt nicht. Echte Hindernisse allerdings auch nicht. Das Tragen der ollen Dinger ist nämlich nicht Pflicht, wie viele denken, sondern nach FwVO nur eine "Kann-Vorgabe" (§ 4 Abs. 2 letzter Satz). Und auch das genannte Rundschreiben lässt die dort genannten Abzeichen zu, schreibt ihre Anbringung aber nicht zwingend vor. Wie man das jetzt mit "fremden" Abzeichen handhabt, da bin ich doch ganz froh, dass sich Land und Verbände da scheinbar noch keine großen Gedanken gemacht haben. Trägt ein BFler einen Dienstgrad, den er in der FF eigentlich gar nicht hat oder den es nicht gibt, auf der FF-Uniform, könnte man aber auf die Idee kommen, dass sich auch andere in der FF engagierte Beamte lustige Bildchen ihrer Amtsbezeichnung auf die Ärmel pflastern. Dann steht beim nächsten Uniformfoto zwischen Oberbrandmeister und Hauptlöschmeisterin halt ein Bereitstellungslokomotivführer der Bahn, sofern diese keine Regelungen hat, die das Anbringen ihrer Abzeichen auf anderen Uniformen untersagt, kann das keinen stören. ;-)
Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)
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