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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrhaus = öffentliches Gebäude?14 Beiträge
AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW752461
Datum31.01.2013 16:58      MSG-Nr: [ 752461 ]4065 x gelesen

Geschrieben von Max S. Oder gibt es Einschränkungen bezüglich der Nutzung, weil eben nicht öffentlich?

Ob es ein "öffentliches Gebäude" ist, hängt insbesondere von der Widmung eines Gebäudes ab. Entscheident ist der, auch konkludent vorgenommene, Widmungsakt.

Eure Frage werdet ihr allerdings mit dem Herausfinden, ob es ein "öffentliches Gebäude" ist, nicht lösen können. Ein Rathaus, Kindertagesstätte, Schule und Jugendclub oder Krematorium sind auch öffentliche Gebäude, dabei sind die erlaubten Nutzungen insb. von der Umgebung (reines oder allgemeines Wohngebiet? Mischgebiet?), etwaigen Auflagen in der Baugenehmigung usw. abhängig.

Was meint ihr mit Nutzung? Wollt ihr Feste feiern, das Gebäude umwidmen und eine Schule darin eröffnen...?
Auf eine so unkonkrete Frage wird hier niemand sinnvoll antworten können :)

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