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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Soziale Netzwerke und die Folgen | 37 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 752732 | ||
Datum | 02.02.2013 10:45 MSG-Nr: [ 752732 ] | 15628 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin D. Ich glaube kaum, dass man mit solch einer Suspendieruhng (Auch wenn sie rechtlich in Ordnung ist) irgendwelche Probleme löst. Insbesonders nicht,wenn man siehst das das Problem daran liegt,das die eine Kommune sagt,die Zahlung sei verjährt und zeitgleich andere Kommunen das Geld auszahlen, das hat dann auch nichts mehr mit Neid zu tun sondern mit subjektiv empfundener Ungleichbehandlung für das was wir alle Tun und das nach besten Wissen und Gewissen, das dies auf die Moivation drückt, sollte ein Argument sein über die ,die Entscheider mal nachdenken sollten. Gruß Klaus Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | ||||
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