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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Soziale Netzwerke und die Folgen | 37 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 752786 | ||
Datum | 02.02.2013 17:54 MSG-Nr: [ 752786 ] | 14170 x gelesen | ||
Zurück zum Ursprungsthema. Die Kollegen haben sich gegen ihren Arbeitgeber geäußert. Das ist in gewissen Grenzen möglich, es gibt aber Grenzen, ab wann der Arbeitgeber "kritische" Äußerungen gegen seine Person nicht mehr hinnehmen muß. Ist im Zivilberuf genauso. Dort führten abträgliche Äußerungen bei Facebook auch schon zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Wenn derartige Grenzen überschritten worden sein sollten, so wären unter Bezugnahme auf bisherige Urteile auch hier arbeitsrechtliche / disziplinarische Schritte möglich. Ob man sich damit einen Gefallen tut (politisch gesprochen bzw. was die persönelle Einsatzbereitschaft anbelangt) steht auf einem anderen Blatt. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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