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RubrikTaktik zurück
ThemaVorgehen nach 'Person im Aufzug'2 Beiträge
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen753610
Datum12.02.2013 12:15      MSG-Nr: [ 753610 ]1760 x gelesen

Geschrieben von Oliver H.1. stellt ihr nach jedem Feuerwehr - Einsatz die Aufzugsanlage komplett außer Betrieb?

ja, bzw. übergeben sie ohne Funktion dem Betreiber oder der Wartungsfirma.

Geschrieben von Oliver H.2. informiert ihr die zuständige Aufsichtsbehörde?
Nein, wir sind in § 20 nicht genannt.

Geschrieben von Oliver H.3. wer ist die zuständige Aufsichtsbehörde nach §20 BetrSichV
Müsste Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sein.

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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 12.02.2013 11:53 Oliv7er 7H., Meppen
 12.02.2013 12:15 Lüde7r P7., Kelkheim

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