News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Vorgehen nach 'Person im Aufzug' | 2 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 753610 | ||
Datum | 12.02.2013 12:15 MSG-Nr: [ 753610 ] | 1760 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver H. 1. stellt ihr nach jedem Feuerwehr - Einsatz die Aufzugsanlage komplett außer Betrieb? ja, bzw. übergeben sie ohne Funktion dem Betreiber oder der Wartungsfirma. Geschrieben von Oliver H. 2. informiert ihr die zuständige Aufsichtsbehörde? Nein, wir sind in § 20 nicht genannt. Geschrieben von Oliver H. 3. wer ist die zuständige Aufsichtsbehörde nach §20 BetrSichV Müsste Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sein. Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|