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Thema | ab welcher Summe X muss öffentlich ausgeschrieben werden | 23 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 754082 | ||
Datum | 18.02.2013 12:50 MSG-Nr: [ 754082 ] | 3710 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian S. Muss die Stadt eigentlich auch Steuern beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges zahlen oder kann diese auch wegfallen? Welche Steuern soll einen Gemeinde nicht zahlen müssen und was unterscheidet steuerlich den Kauf einen Gebrauchtwagens von dem eines Neuwagens aus Sicht der steuerlichen Situation des Käufers? Maßgeblich ist ggf. die steuerliche Situation des Verkäufers. d.h. ist dieser umsatzsteuerpflichtig. Was im Gebrauchtwagenbereich wenn es nicht der Gebrauchte VW T5 von einem Privatmann oder der Sprinter eines Kleingewerbetreibenden ist fast immer so sein wird. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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