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Thema | ab welcher Summe X muss öffentlich ausgeschrieben werden | 23 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 754658 | ||
Datum | 25.02.2013 10:51 MSG-Nr: [ 754658 ] | 3258 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian S. un stellt sich mir allerdings die Frage, muss bei solch einer geringen Summe eine Ausschreibung gemacht werden oder geht das so? diese "geringe" Summe ist für die meisten Gemeinden durchaus so erheblich, dass ausgeschrieben werden muss, als Ausnahme gibts die Möglichkeit von der freihändigen Vergabe Gebrauch zu machen, dazu gibts unterschiedliche Landesregelungen (z.B. in NRW jetzt ein weiteres Jahr bis 100.000 Euro netto). Auch bei freihändigen Vergaben müssen mehrere Angebote eingeholt werden und dazu braucht man wieder eine Leistungsbeschreibung. Für 45.000 Euro wirst Du aber keinen (echten) ELW 1 bekommen.... (allenfalls gebraucht). ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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