Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | soziale Absicherung - war: heute 19:25 bei ZDF-WISO: Brandgefährlich -
| 49 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 754768 |
Datum | 26.02.2013 10:44 MSG-Nr: [ 754768 ] | 6875 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Feuerwehrmann
Geschrieben von Jürgen M.Da erwarte ich vom Dienstherrn schon einiges Mehr!
Und was da genau?
Ich zahle jeden Monat für meine private Absicherung. BUZ, Unfallversicherung, private Krankenzusatzversicherung,... Also bin ich "rundum" versorgt. 24 Stunden am Tag. Sprich egal ob mir im Dienst oder außerhalb des Dienstes etwas passiert greifen diese Versicherungen. Was also soll der Dienstherr da noch mehr absichern? Ich wäre bei Dir, wenn meine Versicherungen für die Tätigkeit in der FF einen Risikoaufschlag verlangen würden. Da würde ich auch erwarten, dass ein Nachteilsausgleich erfolgt. Da diese Forderung von der Versicherungen nicht erhoben wird, wo ist da mein Nachteil, den der Dienstherr mir ausgleichen soll?
Und wenn ein anderer FM sich nicht absichert, dann ist ihm das Risiko offensichtlich egal. Denn er geht es für die Zeit in der er nicht zufällig bei der Feuerwehr unterwegs ist ein. Und sorry, es handelt sich bei den allermeisten streitigen Fällen um Vorgänge, die in ihrer Ursache eben nicht eindeutig dem Dienst zugeordnet werden können.
Wenn wir aber anfangen, das allgemeine Lebensrisiko in die gesetzliche Unfallversicherung hinein zu verlagern, dann hat diese m.E. auch Anspruch darauf, dass wir das Thema körperliche und geistige Eignung für den Feuerwehrdienst endlich ernst nehmen. Dann darf die gesetzliche Unfallversicherung eine G-Untersuchung definieren, die jeder FFler bei Eintritt und in der Folge jährlich erneut zu absolvieren hat. Und wenn er sie nicht mehr uneingeschränkt besteht scheidet er umgehend aus dem Dienst aus. Denn nur so kann sich die gesetzliche Unfallversicherung vor unnötigen Belastungen schützen. Und wir wissen beide: Gegen diese Untersuchung wäre die G26.3 Kinderfasching. Das wäre dann vergleichbar mit dem, was der Amtsarzt heute bei BFlern im Rahmen der Übernahme in das Beamtenverhältnis untersucht. Nur eben jährlich. Kosten trägt natürlich der Dienstherr.
Denn das eine (Ausweitung des Schutzes auf Nicht-Unfallereigisse und Abdeckung möglicher Vorschäden) kannst Du nicht ohne gleichzitige Möglichkeit für die Versicherung ihr Risiko durch Auswahl der Versicherten zu senken einführen.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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| 26.02.2013 10:12 |
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Chri7sti7an 7F., Wernau heute 19:25 bei ZDF-WISO: Brandgefährlich - Feuerwehr ohne Freiwillige |
| 26.02.2013 10:27 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 26.02.2013 10:39 |
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., München |
| 26.02.2013 10:44 |
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Chri7sti7an 7F., Wernau | |